Ab Montag, 19. Dezember 2022, lassen die Wetterauer Krankenhäuser pro Patient*in zwei Besucher*innen gleichzeitig zu
Gute Nachrichten für die Patient*innen in den Krankenhäusern des Gesundheitszentrums Wetterau in Bad Nauheim, Friedberg und Schotten sowie der Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim: Ab Montag, den 19. Dezember 2022, werden die coronabedingten Besuchsregelungen erneut gelockert. Ab dann lassen die genannten Krankenhäuser bis auf Weiteres jeweils zwei Besucher*innen gleichzeitig für eine Stunde zu den Patient*innen. „Im Interesse unserer Patient*innen und deren Angehöriger wollen wir diese Lockerung noch vor den Feiertagen einführen“, sind sich GZW-Geschäftsführer Dr. Dirk M. Fellermann und der Kaufmännische Geschäftsführer der Kerckhoff-Klinik, Matthias Müller, einig.
Auch ab Montag, 19. Dezember 2022, bleiben bestimmte Auflagen bestehen. Dazu zählen unter anderem strikte Besuchszeiten, die Notwendigkeit zum Ausfüllen der Meldeformulare und das Tragen einer FFP2-Maske.
Die Regelungen im Einzelnen:
– Jede*r Patient*in darf täglich Besuch von zwei Personen gleichzeitig für maximal eine Stunde empfangen
– Besucher*innen müssen genesen sein bzw. über vollständigen Impfschutz verfügen (dieser stellt sich 14 Tage nach der letzten Impfung ein) und einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest aus Testzentrum oder Apotheke (kein Selbsttest) vorweisen
Während des gesamten Aufenthalts in den GZW-Krankenhäusern sowie in der Kerckhoff-Klinik (vom Betreten bis zum Verlassen des Gebäudes und auch im Patientenzimmer) sind die AHA-Regeln einzuhalten:
– Mindestabstand 1,5 Meter
– Tragen einer FFP2-Maske
Die einstündigen Besuche sind während der regulären Besuchszeiten der Krankenhäuser möglich. Diese sind in der Kerckhoff-Klinik festgelegt auf montags bis freitags zwischen 16 und 19 sowie samstags, sonntags und feiertags zwischen 14 und 19 Uhr, wobei an allen Tagen der Einlass um 18 Uhr endet. In den GZW-Kliniken in Bad Nauheim, Friedberg und Schotten ist Besuchszeit täglich von 14 bis 17 Uhr.
Es werden nur Besucher*innen zugelassen, die keine Symptome einer Infektion der Luftwege (z.B. Husten, Schnupfen etc.) oder Fieber aufweisen, die in den zwei Wochen vor dem Besuch keinen ungeschützten Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person hatten oder selbst in Quarantäne waren.
Ausnahmen gelten weiterhin für Angehörige von Patient*innen, die sich in kritischem Zustand befinden.